27. April 2021

Corona-Notbremse und die Auswirkung in unseren Einrichtungen

Durch die Bundes-Coronanotbremse ist die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst worden.

Für unsere WGs an allen Standorten bedeutet dies Folgendes:

Besucher müssen einen aktuellen Corona-Test vorlegen.

Dieser muss negativ und nicht älter als 48 Stunden sein. Ist dies nicht der Fall, sind wir verpflichtet, den Test durchzuführen. Danach können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung. Alle Besucher und Mitarbeiter messen die Temperatur. Auch wir Mitarbeiter werden regelmäßig getestet und die Testergebnisse dokumentiert.

 

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Alle Besucher der WG müssen eine Maske tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt.

 

Händedesinfektion und Abstandsregeln

Desinfektionsmittel steht in den WGs zur Verfügung. Bitte halten Sie, wo möglich, den Abstand von 1,5m ein.

Kontaktbeschränkungen

Es ist leider nur noch möglich, dass eine Person den Bewohner besucht. Der Bewohner gilt als ein Hausstand, während der Besucher die andere Person ist.

 

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Internetpräsenz des Landes NRW.

 

Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es etwas Neues gibt.