Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird oder gar Sie selbst?

Jetzt ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich zunächst gut zu informieren – vor allem über die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfe, über finanzielle Fragen und über die Vielfalt an Betreuungsformen: Ambulanter Pflegedienst, Wohngemeinschaft oder Heimplatz. Wägen Sie in Ruhe ab, was Ihren Bedürfnissen, Voraussetzungen und Wünschen gerecht wird.

Alles über Pflegeformen, Pflegegrade und Wohngemeinschaften.

Pflegewegweiser NRW: Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit

Kurzleitfaden BMG: Pflegebedürftig – was nun?

Wohnen im Alter: Orientierungshilfen

Fragen und Antworten

Wissen Sie schon, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie ein Pflegefall werden oder wenn Sie in ein Krankenhaus müssen? Was ist, wenn jemand für Sie Sachen erledigen oder Rechnungen begleichen muss? Für alle Bereiche benötigen Sie Unterlagen und Vollmachten.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorge und Patientenrecht

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Betreuungsrecht

Gesetzlich Versicherter haben gegenüber ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung im eigenen Zuhause oder auch in einer betreuten WG. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen den Ansprüchen auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterscheiden. Hier variieren die Kostenträger und Ansprechpartner.

Privatversicherte verfügen in der Regel über einen individuellen Versicherungsvertrag. Entsprechend müssen wir im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung eine individuelle Lösung mit dem Versicherungsträger finden.

Sind Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so haben Sie je nach Situation gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) oder Ihrer Unfallkasse bzw. als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.

Recht NRW: Wohn- und Teilhabegesetz

Demenz beginnt meistens schleichend. Das Kurzzeitgedächtnis und die Merkfähigkeit sind zunächst gestört. Nach und nach verschwinden auch eingeprägte Dinge aus dem Langzeitgedächtnis, bis alle erworbenen Fähigkeiten verloren gehen.

Es gibt verschiedene Prozesse, die eine dementielle Erkrankung auslösen können. Grundsätzlich wird zwischen primärer und sekundärer Demenz unterschieden. 90 Prozent der Erkrankungen sind primär. Dies beschreibt eine Zerstörung der Gehirnzellen und deren Vernetzung untereinander. In diese Gruppe fällt die Alzheimer-Krankheit sowie die vaskuläre Demenz.  Es gibt noch keine genauen Erkenntnisse dazu, was diese Erkrankungen auslöst. Risikofaktoren sind neben einer geringen genetischen Komponente ein nicht gesunder Lebensstil, Bluthochdruck und Diabetes.

Sekundäre Demenzen sind Folgeerscheinungen anderer Grunderkrankungen. Hier sind diverse Stoffwechselerkrankungen, Vitaminmangelzustände und chronische Vergiftungserscheinungen durch Alkohol oder Medikamente zu nennen. Werden diese Grunderkrankungen rechtzeitig erkrannt und behandelt, ist die Demenz umkehrbar.

Wichtig bei allen Formen der Demenz ist die Aktivierung und das Training des Gehirns, um erlernte Fähigkeiten zu erhalten. Neben Verrichtungen des täglichen Lebens spielt die Stärkung der Sozialkontakte einewesentliche Rolle.

Für weitere Informationen nutzen Sie gerne folgende Links:

Wegweiser Demenz
www.wegweiser-demenz.de/startseite.html

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/broschueren/Was_kann_ich_tun.pdf

https://www.deutsche-alzheimer.de/